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Schulhund

Ein Schulhund - manchmal auch Päddog genannt - ist ein speziell ausgebildeter und geprüfter Hund, der in jeder Schulform eingesetzt wird, um Kinder und jungen Erwachsene in ihrer indivudellen Lernentwicklung und Verhaltensentwicklung zu unterstützen. Der Lehrer entwickelt seine Unterrichtskonzepte mit seinem Hund. Hundeführer die keine Lehrer sind gehen, dazu mit ihren ausgebildeten Hunden in die Schule und bieten die Gestaltung in Zusammenarbeit mit dem Lehrer vom Unterricht an. Schulhunde verbessern das Lern- und Klassenklima allein durch ihre Anwesenheit.

Neben Hundeführern die keine Lehrer sind, können auch Lehrpersonen ihre eigenen Hunde in der Schule einsetzen. Die Tiergestützte Pädagogik mit dem Hund setzt sowohl für den Hund als auch für den Hundeführer/Lehrer eine spezielle Ausbildung voraus.

Der Einsatz von Schulhunden setzt grundsätzlich ein pädagogisches Konzept an der durchführenden Schule voraus, das die individuellen Voraussetzungen der Schüler und der eingesetzten Hunde berücksichtigt. Ziel ist eine individuelle Förderung der einzelnen Schüler und ein effektiveres Arbeiten sowohl im Klassenverband als auch in klassenübergreifenden Angeboten der Schule.

 

Untersuchungen von Kurt Kotrschal und Brita Ortbauer haben ergeben, dass allein schon die zeitweilige Anwesenheit eines Hundes im Klassenverband (freie Interaktion) Veränderungen bei den Schülern bewirken kann:

 

  • Schüler gehen lieber zur Schule

  • Außenseiter werden aus ihrer Isolation geholt

  • Auffälligkeiten reduzieren sich

  • Positive Sozialkontakte werden gefördert

  • Lehrer werden mehr beachtet

 

Durch gelenkte Interaktionen im Klassenverband, in der Kleingruppe oder in der Einzelarbeit können unter anderem Probleme in den Bereichen Wahrnehmung, Emotionalität, Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten und Motorik mit positiven Ergebnissen aufgearbeitet werden, da der Hund als „Katalysator“ wirkt.

Neben versicherungstechnischen Erfordernissen ist vor dem Einsatz von Schulhunden die Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde einzuholen. Eine sorgfältige Gesundheitskontrolle in Hinblick auf Impfungen, Entwurmung und Flohvorsorge ist ebenso obligatorisch, wie eine Klärung der disziplinarischen und haftungstechnischen Zuständigkeiten beim Einsatz von Schulhunden im Rahmen des Qualitätsmanagements der Schule.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat ganz klar die Voraussetzungen für den Einsatz von Schulhunden und Schulbesuchshunde geregelt. Unserer Ausbildung zum Schulhund und Schulbesuchshund erfüllt die Vorgaben des Ministeriumsfür Bildung, Wissenschaft und Kultur. 

Die Ausbildung zum Schulhund dauert ca. 6 Monate und beginnt in mit einem Alter des Hundes ab 12 Monaten. Das erste Lebensjahr dient dem Erlernen des Grundgehorsams und Sozialisierung des Hundes. Ein grundlegend vernünftige Bindung des Hundes zum Halter sollte im ersten Lebensjahr gelegt werden, genauso wie die Festigung der Grundsignale.

Vor Einstieg in die Ausbildung wird die Wesensüberprüfung absolviert und bei positivem Bescheid der Wesensüberprüfung steht der Ausbildung zum Schulhundes nichts mehr im Wege.

Auch ist der Sachkunde Nachweis nach dem Schleswig-Holsteinischen Hundegesetz ein fester Bestandteil der Ausbildung zum Schulhund.

Du möchtest nähere Informationen zur Ausbildung zum Schulhundes haben, dann schreib uns einfach eine Email an buero@landwoelfe.de.

Wir beraten gerne auch die Schulleitungen und Elternvertreter.

Wir erfüllen die Voraussetzungen für das dänische System und bilden auch Schulhunde/Besuchshunde für dänische Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen aus.

Wir begleiten euch neben der Ausbildung auch in allen Fragen zum Einsatz und den Vorgaben zum Schulhund und Schulbesuchshund.

Euer Team der landwölfe

  1. Block "Orientierung"

  2. Block "Grundgehorsam"

  3. Block "Sicherheitssignale"

  4. Block "Impulskontrolle"

  5. Block "Belebte & Unbelebte Umwelt"

  6. Block "Theorie Sachkunde Nachweis"

  7. Block "Praxis Sachkunde Nachweis"

  8. Block: "Wesensüberprüfung"

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