Unser Rund - um - Sorglos-Paket
Alles was Du von der
Welpenfrüherziehung bis hin zur Junghund Ausbildung Wissen und Können
solltest. So wird aus Deinem kleinen Familienzuwachs ein zuverlässiges
vollwertiges Familienmitglied.
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
§1 Veranstalter
ist die Hundeschule landwölfe. Inhaber:
Bernd Lang
§2 Leistungsbeschreibung
Die vereinbarten Leistungen
ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Kursprogramme.
§3 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung
und in eigener Haftung des Kursteilnehmers. Die Hundeschule/der Trainer haftet
nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich
und/oder seinem Hund verursachten Schäden auch wenn er auf Veranlassung des
Trainers handelt. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte
und/oder deren Hunde verursacht werden. Die Teilnahme an den Trainingsstunden
erfolgt auf eigenes Risiko.
§4 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten
Es können nur Hunde
teilnehmen, die über einen vollen bzw. alters angemessenen Impfschutz verfügen.
Der Halter ist verpflichtet, den Impfpass des Hundes auf Verlangen des Trainers,
spätestens bis zur zweiten Stunde bzw. bei Vertragsabschluss, vorzuzeigen.
Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden
Krankheiten ist.
§5 Hundehaftpflichtversicherung
Der Teilnehmer
versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung
besteht. Der Halter ist verpflichtet, die Versicherungsnummer des Hundes auf der
verbindlichen Anmeldung zu vermerken.
§6 Verhaltensauffälligkeiten
Der Hundehalter ist
verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde dem/der Trainer-/in über
Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit,
seines Hundes aufzuklären.
§7 Benutzung der Trainingsplätze/Trainingshalle
Die
Benutzung des Trainingsgeländes ist nur den zu den Kursen angemeldeten
Personen/Hunden im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht einer Trainerin/eines
Trainers gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder
geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen,
dass begleitende Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre
Kinder.
§8 Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können nur nach
Absprache mit dem jeweiligen Trainer bzw der Hundeschule am
Gruppenunterricht/Einzelunterricht teilnehmen. Der Halter ist verpflichtet die
Hundeschule von derLäufigkeit seines Hundes in Kenntnis zu setzen. Können für
den Zeitraum der Läufigkeit der Hündin von Seiten der Hundeschule keine
passenden Ersatzgruppen gefunden werden, so ist die läufige Hündin für die Dauer
der Läufigkeit vom Unterricht ausgeschlossen. Eine Rückvergütung der Gebühr
erfolgt nicht. Ein Anspruch auf eine Ersatzgruppe besteht nicht. Sollte das
Verhalten der Hündin in der Zeit der Läufigkeit so verändert sein, dass bereits
vereinbarte Einzelstunden nicht stattfinden können, so werden diese Termine
nachgeholt. (siehe §11 (I))
§9 Fortlaufende Kurse/Abgeschlossene Kurse mit fester Stundenzahl
Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für Einzelunterricht,
Welpenkurse, Junghundekurse bei Vertragsabschluss. Die Hundeschule bucht den
Rechnungsbetrag (s. §18 Zahlungsbedingungen) vom Konto des Teilnehmer-/in ab.
Die Stunden für den Einzelunterricht müssen innerhalb von 6 Monaten nach
Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Stunden, die nicht innerhalb von
6 Monaten in Anspruch genommen wurden, verfallen. Bei Kursen mit fester
Stundenzahl bzw. bei Seminaren zahlt der Teilnehmer einen Pauschalpreis für den
Kurs/das Seminar. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden
nicht rückvergütet.
§ 10 Dauer des Unterrichts
Eine Trainingsstunde im
Gruppenunterricht dauert 60 Minuten. Eine Trainingsstunde im Einzelunterricht
dauert 45 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und
berechtigen nicht zu Verminderung der Vergütung.
§11 Absage von Einzelstunden/Kursen/Seminaren durch den
Kursteilnehmer
Bei unentschuldigtem Fehlen des Kursteilnehmers in
einer Gruppenstunde, wird diese zu 100% berechnet. Kurse/Gruppenstunden werden
im Rahmen von festen Kurszeiten angeboten. Kann der Teilnehmer/in an einer
Stunde nicht teilnehmen werden die ausgefallenen Stunden nicht nachgeholt, auch
kann die diesbezügliche entrichtete Gebühr für den Kurs nicht anteilig
zurückgefordert werden.
§11 (I) Absage von Einzelstunden durch den
Kursteilnehmer
Bei Absage von Einzelstunden durch den Kursteilnehmer
später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Stundensatzes
fällig.
§11 (II) Absage von Seminaren
Bei Absage von Seminaren
durch den Seminarteilnehmer später als 7 Tage vor Seminarbeginn werden 75 % der
Seminargebühr fällig. Bei Absagen durch den Seminarteilnehmer die später als 24
Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, werden die Seminargebühren zu 100 %
fällig.
§12 Absage von Kursen/Seminaren durch die Hundeschule
Die
Hundeschule behält sich vor, fortlaufende Kurs/Seminare bei zu geringer
Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen bzw. angemessen zu kürzen. In diesem
Fall werden für bereits gezahlte Stunden/Kurse selbstverständlich Ersatztermin/e
angeboten. Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen
Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht
nachgeholt.
§13 Abbruch von Einzelstunden/Kurse/Seminaren
Die
Hundeschule behält sich vor, Einzelstunden/Kurse/Seminare nach eigenem Ermessen
abzubrechen. Die diesbezügliche Gebühr für die bereits gezahlten Stunden wird
anteilig zurückerstattet. Erfolgt Seitens des Hundehalters nach erfolgter
Anmeldung ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, aus welchen Gründen auch
immer, werden die Gebühren nicht erstattet.
§14 Ausschluss vom Unterricht
Die Hundeschule landwölfe
unterrichtet die Hunde und Hundehalter nach neusten wissenschaftlichen
Erkenntnisse zu zuverlässigen Familienhunden. Unter diesem Gesichtspunkt ist den
Anweisungen des Trainers folge zu leisten. Werden den Anweisungen des Trainers
wiederholt nicht folge geleistet, behält sich die Hundeschule vor, den
Teilnehmer vom laufenden Unterricht bzw. den Vertrag mit dem Teilnehmer fristlos
zu kündigen. Die fristlose Kündigung kann mündlich durch den jeweiligen Trainer
oder schriftlich bzw. fernmündlich durch die Hundeschule landwölfe erfolgen.
Eine schriftliche Kündigung wird von Seiten der Hundeschule landwölfe
nachgereicht. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.
§15 Entschuldigtes Fehlen
Wird der Unterricht für eine
Stunde oder mehrere Wochen - aus welchen Grund auch immer – durch den
Teilnehmer/-in abgesagt, besteht kein Anspruch auf einen
Ersatztermin/Ersatzterminen. Die Termine des Unterrichtes sind dem Teilnehmer
bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden und stehen fest. Ein Anspruch auf
Aussetzung des Monatsbeitrages besteht nicht. Weiter besteht kein Anspruch auf
einen Platz in einer bestimmten Übungsgruppe. Die Hundeschule behält sich vor,
die Gruppenzusammenstellung je nach Bedarf umzustellen und zu ändern. Eine
Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.
§16 Betriebsferien/Feiertage
Die Hundeschule macht im
laufenden Jahr vier Wochen Betriebsferien. In Anlehnung an die geltenden
Schulferien in Schleswig-Holstein wird die Hundeschule voraussichtlich zwischen
Weihnachten und Neujahr 14 Tage geschlossen bleiben. Weiter wird die Hundeschule
für 7 Tage im Frühjahr und im Herbst geschlossen bleiben. Die endgültigen
Termine der Betriebsferien werden mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben. An
den gültigen gesetzlichen Feiertagen bleibt die Hundeschule ebenfalls
geschlossen. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.
§17 Weiterbildungsmaßnahmen
Die Hundeschule landwölfe
behält sich vor, für interne Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Trainer,
bei Bedarf den Unterricht mindestens 14 Tage vorher abzusagen. Eine
Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht, in Einzelfällen werden den Teilnehmern
Ersatztermine angeboten. Es besteht kein Anspruch von Seiten des Teilnehmer-/in
auf einen Ersatztermin.
§18 Rücktritt vom Vertrag
Nach der ersten
Unterrichtsstunde händigt die Hundeschule landwölfe der Teilnehmer-/in eine
verbindliche Anmeldung zum Ausfüllen und zur Unterschrift aus. Dieser muss
spätestens bei der zweiten Unterrichtsstunde dem Trainer unterschrieben und
ausgefüllt zurück gegeben werden. Erscheint der Teilnehmer in der zweiten
Unterrichtsstunde ohne den Vertrag, so ist dieser trotzdem zustande gekommen.
§19 Zahlungsbedingungen
(I) Die
Kursgebühr für die Monatsbeiträge werden durch die Hundeschule jeweils zum
ersten des Monats eingezogen. Andere Zahlungsmethoden wie Überweisungen durch
den Teilnehmer/in, Barzahlung durch den Teilnehmer/in, oder eine Aufsplittung
der Gebühr in Raten sind nicht zulässig.
(II) Kursgebühren
für Einzelunterrichte oder Komplettpakete werden ebenfalls per Bankeinzug
beglichen oder vom Teilnehmer per Überweisung in voller Höhe bis zur zweiten
Stunde auf das Konto der Hundeschule beglichen.
(III) Sollte
es bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren zum Nichteinlösen seitens der Bank
- aus welchen Gründen auch immer – so erhebt die Hundeschule landwölfe eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00, zuzüglich der anfallenden
Bearbeitungsgebühr des Bankinstitutes.
§20 Nachbuchungen von Kursen/Unterrichten
Bei
Nachbuchungen von Einzelunterricht oder Komplettpaketen durch den Teilnehmer/-in
wird die Kursgebühr sofort fällig, unabhängig wie groß der Zeitraum zwischen der
letzten Stunde und den neu zu vereinbarenden Terminen ist.
§21 Adressänderungen/Bankverbindungen
Bei Umzug des
Teilnehmer/in ist dieser verpflichtet seine neue Postanschrift und alle für die
Kommunikation mit dem Teilnehmer/in wichtigen Änderungen von Telefon, Email,
Anschrift, etc. der Hundeschule landwölfe in schriftlicher Form mitzuteilen.
Ändert sich die Bankverbindung des/der Teilnehmer/in, so ist dieser verpflichtet
die neue Bankverbindungen der Hundeschule landwölfe mitzuteilen.
§22 Erfolgsgarantie
Die Hundeschule übernimmt keine
Erfolgsgarantie. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Teilnehmer bzw.
teilnehmenden Tier abhängt.
§23 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Husum.
§24 Kündigung
Kündigungen bedürfen der schriftlichen
Form. Die Kündigungsfristen betragen 4 Wochen zum Ersten des kommenden Monats.
Die Pakete “Power Dog” und “Premium Flat” mit jeweils einer Laufzeit von einem
halben Jahr müssen bis 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden,
ansonsten verlängern sich diese automatisch um die Laufzeit von einem halben
Jahr. Wirksam ab Datum des Poststempels.
§25 Datenschutz
Die Hundeschule landwölfe ist dem
Datenschutz verpflichtet. Personenbezogene Daten werden nur für den internen
Gebrauch erhoben und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die
personenbezogenen Daten werden nur für die Kommunikation wie z.B.
Rechnungsstellung, Terminabsprache, etc. mit dem Teilnehmer/in verwendet. Die
Daten der Videoauswertung werden nur für den Unterricht benutzt und Dritten
nicht zugänglich gemacht. Auf Wunsch werden die Daten auf DVD gebrannt und dem
Teilnehmer/in ausgehändigt. Werden die Bilddaten für den Unterricht nicht mehr
gebraucht, so werden diese unwiederbringlich vernichtet..
§26 Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses
Vertrages
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag
rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der
Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
$27 Nebenabsprachen
Es bestehen keine Nebenabsprachen.
Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form und müssen dem Vertrag beigefügt
werden. Diese Nebenabsprachen müssen vom Kunden und von der Hundeschule
unterschrieben werden und mit dem Datum der Nebenabsprache versehen sein.
Nordstrand, den 01. Januar 2011
Dein Team der Hundeschule landwölfe 